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Honorar

Eine Therapieeinheit dauert i.d.R. mindestens 60 Minuten. Erfahrungsgemäß kann eine Sitzung durchaus länger dauern und wird nach dem tatsächlichen Zeitaufwand abgerechnet. Bitte beachten Sie, dass es für den Therapieerfolg wichtig ist die Sitzungen nicht nach 60 Min. abzubrechen, sondern die Sitzungen entsprechend des Verlaufs zu beenden. Planen Sie daher mehr Zeit ein und stellen sich entsprechend auf eine individuell angepasste Dauer ein.

Erstgespräch:
50 €
Einzelsitzung (60min):
60 Minuten / 75 €
R.E.S.E.T. - Behandlung (60min):
1. Sitzung: 75 €
Folgesitzungen: 65 €

Sie können das Honorar am Ende der Sitzung bar bezahlen, alternativ mit der Rechnung innerhalb von 14 Tagen überweisen.
Bei Onlinecoachings, ist der Honorarbetrag vorab fällig.

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Gesetzliche Krankenkassen

Leider übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für Heilpraktiker i.d.R. nicht. Dies ist auch so wenn diese mitunter die gleichen Verfahren anwenden wie approbierte Psychotherapeuten. 

Private Krankenkassen

Bei einigen privaten Versicherungen oder Zusatzversicherungen haben Sie einen Anspruch auf eine Erstattung der Kosten. Bitte informieren Sie sich selbständig bei Ihrer Krankenkasse und klären dies im Vorfeld ab.

Selbstzahler zu sein bietet auch Vorteile
  • Im Krisenfall gibt es eine schnelle Terminvergabe und unbürokratische Hilfe. Dies ist ein wesentlicher Vorteil, denn Therapieplätze sind oft monatelang ausgebucht.

  • Bezüglich der Modalitäten, wie Therapiedauer und Häufigkeit, herrscht eine große Flexibilität. Diese wird individuell auf Ihre Bedürfnisse angepasst und nicht vorgegeben.

  • I.d.R. gibt es keine Informationsweitergabe an Dritte. D.h. die Psychotherapie wird nicht aktenkundig. Das kann positiv sein, z.B: beim Krankenkassenwechsel, bei Antrag einer neuen Versicherung wie Berufsunfähigkeit, bei anstehender Verbeamtung.

  • Die Auswahl, sowie Kombination vielfältiger Therapiemethoden erfolgt individuell abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten lediglich für sogenannte Richtlinienverfahren.

  • Es ist möglich die Kosten steuerlich als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Bitte informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Steuerberater.

Luftaufnahme der Natur

für. dich.

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